Erbschaftssteuer

Freibeträge bei Schenkungs- und Erbschaftssteuer ausnutzen, kann sich lohnen:

 

Mit Übertragungen und Schenkungen von Geld oder Immobilien bereits zu Lebzeiten - "mit warmen Händen" - können die Freibeträge genutzt werden. Alle 10 Jahre stehen die Freibeträge erneut zur Verfügung. Beginnen Sie bereits frühzeitig mit der Weitergabe Ihres Vermögens, wenn sich abzeichnet, dass die Freibeträge überschritten werden und Erbschaftssteuer fällig werden wird.


Freibeträge

 

Folgende Freibeträge im Erbfall und bei lebzeitigen Schenkungen gelten:

  • 500.000 € - Ehegatte / Lebenspartner (gemäß Lebenspartnerschaftsgesetz)
  • 400.000 € - Kind (Kinder verstorbener Kinder, Stiefkinder)
  • 200.000 € - Enkel
  • 100.000 € - Eltern und Großeltern (im Erbfall) und Urenkel
  •   20.000 € - Geschwister, Eltern (im Schenkungsfall), Nichten, Neffen, Onkel, Tante
  •   20.000 € - Nichtverwandte (Freunde, Nachbarn etc.)

Steuerklassen

 

Folgende Steuerklassen sieht das Erbschafts- und Schenkungssteuerrecht vor:

 

Steuerklasse I:

  • Ehegatte / Lebenspartner,
  • Kinder
  • Enkel
  • Eltern und Großeltern (im Erbfall)

Steuerklasse II:

  • Geschwister
  • Nichten & Neffen
  • Eltern (im Falle von Schenkungen)

Steuerklasse III:

  • Onkel & Tanten
  • Nichtverwandte (Freunde, Nachbarn etc.)

 


Steuerbelastung - Prozentual

 

Folgende prozentuale Steuerbelastung tritt in den oben genannten Steuerklassen auf:

 

Bei einem Wert des steuerpflichtigen Erwerbs bis einschließlich ... Euro:

  • bis 75.000 €
    • in Steuerklasse I:       7 %
    • in Steuerklasse II:    15 %
    • in Steuerklasse III:   30 %
  • bis 300.000 €
    • in Steuerklasse I:     11 %
    • in Steuerklasse II:    20 %
    • in Steuerklasse III:   30 %
  • bis 600.000 €
    • in Steuerklasse I:     15 %
    • in Steuerklasse II:    25 %
    • in Steuerklasse III:   30 %
  • bis 6 Mio. €
    • in Steuerklasse I:     19 %
    • in Steuerklasse II:    30 %
    • in Steuerklasse III:   30 %
  • bis 13 Mio. €
    • in Steuerklasse I:     23 %
    • in Steuerklasse II:    35 %
    • in Steuerklasse III:   50 %
  • bis 26 Mio. €
    • in Steuerklasse I:     27 %
    • in Steuerklasse II:    40 %
    • in Steuerklasse III:   50 %
  • über 26 Mio. €
    • in Steuerklasse I:     30 %
    • in Steuerklasse II:    43 %
    • in Steuerklasse III:   50 %