Nach dem Erbfall

 

Wir beraten und unterstützen in allen erbrechtlichen Angelegenheiten nach dem Erbfall.

 

Nach dem Tod des Erblassers (Verstorbener) steht die Erbfolge fest:

 

Gesetzliche Erbfolge:

Entweder es greift die gesetzliche Erbfolge, wenn der Erblasser kein oder kein wirksames Testament hinterlassen hat. (Weitere Informationen siehe hier)

 

Gewillkürte Erbfolge (Testament oder Erbvertrag):

Wenn der Erblasser ein oder mehrere Testamente oder notariellen Erbvertrag hinterlassen hat, ergibt sich aus diesen Schriftstücken, wer den Verstorbenen beerbt.

 

Das können entweder mehrere (Mit-)Erben oder auch nur ein Alleinerbe sein.

 

Zu klären ist in jeden Fall, welche Maßnahmen sofort erforderlich sind.

 

Wir haben Ihnen hier eine Liste mit den Maßnahme hinterlegt, die sofort nach dem Tod des Erblassers zu veranlassen sind (Sterbeurkunde besorgen, Bestattung organsieren, Erbschein beantragen etc.).

 

Die Details finden Sie auf meiner neuen Internetseite:

 

www.busch-erbrecht.de