Vor dem Erbfall

"Heute in Ruhe

an Morgen denken!"

Schwerpunkt unserer Tätigkeit ist die Planung der Nachfolge vor dem Erbfall.

 

Die Vorsorgeplanung erfolgt im Regelfall mittels:

  • Testament
  • Behinderten-Testament
  • Ehegatten-Testament
  • Erbvertrag
  • Schenkungsverträgen
  • Patientenverfügung
  • Generalvollmacht
  • Betreuungsverfügung

Wir erarbeiten mit Ihnen ein individuelles Konzept aus verschiedenen Elementen, um Ihre Wünsche bestmöglich und steueroptimiert umzusetzen.

 

Dabei kommt es nicht auf die Größe des Vermögens an, sondern dass Sie eine Vorstellung gewinnen, wie sich Ihr eigenes Leben noch entwickeln soll und welche Absicherung vor und nach dem Tod Ihre nächsten Angehörigen und Vertrauen genießen sollen. 

 

Sprechen Sie uns an und lassen Sie uns in einem ersten gemeinsamen Gespräch herausarbeiten, welche Maßnahmen zu Ihnen passen und Ihnen gerecht werden.

 

Es kann von der Erarbeitung eines einfachen Testaments bis hin zu einer ausgefeilten Strategie der Nachfolgeplanung reichen, die mittels Lebzeitigen Übertragungen, z.B. von Immobilien auf Ihre Kinder und eines umfangreichen Testaments die erbschaftssteuerlichen Freibeträge ausnutzt.


Experten-Tipp

Freibeträge bei Schenkungs- und Erbschaftssteuer ausnutzen, kann sich lohnen:

 

Mit Übertragungen und Schenkungen von Geld oder Immobilien bereits zu Lebzeiten - "mit warmen Händen" - können die Freibeträge genutzt werden. Alle 10 Jahre stehen die Freibeträge erneut zur Verfügung. Beginnen Sie bereits frühzeitig mit der Weitergabe Ihres Vermögens, wenn sich abzeichnet, dass die Freibeträge überschritten werden und Erbschaftssteuer fällig werden wird.

 

Folgende Freibeträge im Erbfall und bei lebzeitigen Schenkungen gelten:

  • 500.000 € - Ehegatte / Lebenspartner (gemäß Lebenspartnerschaftsgesetz)
  • 400.000 € - Kind (Kinder verstorbener Kinder, Stiefkinder)
  • 200.000 € - Enkel
  • 100.000 € - Eltern und Großeltern (im Erbfall) und Urenkel
  •   20.000 € - Geschwister, Eltern (im Schenkungsfall), Nichten, Neffen, Onkel, Tante
  •   20.000 € - Nichtverwandte (Freunde, Nachbarn etc.) 

 

Folgende Steuerklassen sieht das Erbschafts- und Schenkungssteuerrecht vor:

 

Steuerklasse I:

  • Ehegatte / Lebenspartner,
  • Kinder
  • Enkel
  • Eltern und Großeltern (im Erbfall)

Steuerklasse II:

  • Geschwister
  • Nichten & Neffen
  • Eltern (im Falle von Schenkungen)

 

Steuerklasse III:

  • Onkel & Tanten
  • Nichtverwandte (Freunde, Nachbarn etc.)

Folgende prozentuale Steuerbelastung tritt in den genannten Steuerklassen auf:

 

Bei einem Wert des steuerpflichtigen Erwerbs bis einschließlich ... Euro:

 

  • bis 75.000 €
    • in Steuerklasse I:       7 %
    • in Steuerklasse II:    15 %
    • in Steuerklasse III:   30 %
  • bis 300.000 €
    • in Steuerklasse I:     11 %
    • in Steuerklasse II:    20 %
    • in Steuerklasse III:   30 %
  • bis 600.000 €
    • in Steuerklasse I:     15 %
    • in Steuerklasse II:    25 %
    • in Steuerklasse III:   30 %
  • bis 6 Mio. €
    • in Steuerklasse I:     19 %
    • in Steuerklasse II:    30 %
    • in Steuerklasse III:   30 %
  • bis 13 Mio. €
    • in Steuerklasse I:     23 %
    • in Steuerklasse II:    35 %
    • in Steuerklasse III:   50 %
  • bis 26 Mio. €
    • in Steuerklasse I:     27 %
    • in Steuerklasse II:    40 %
    • in Steuerklasse III:   50 %
  • über 26 Mio. €
    • in Steuerklasse I:     30 %
    • in Steuerklasse II:    43 %
    • in Steuerklasse III:   50 %