Mit Erblasser wird bei der Vorsorgeplanung die Person bezeichnet, die ihre persönlichen und finanziellen Angelegenheiten regelt.
Dabei kann es um die Vorsorge in Form von Vollmachten zu Lebzeiten und für die Zeit nach dem Tod gehen, wie zum Beispiel durch Generalvollmachten oder Bankvollmachten.
Die persönlichen Verhältnisse sollten parallel auch mittels einer Patientenverfügung und ggf. einer Betreuungsverfügung geregelt werden.
Mittels einer Vorsorgevollmacht, in der Regel als sog. Generalvollmacht ausgestaltet, werden vertraute Personen damit beauftragt, für mich zu sorgen, wenn ich nicht mehr geschäfts- oder handlungsfähig bin. Das betrifft nicht den Fall, dass ich dauerhaft nicht mehr in der Lage bin, meine Angelegenheiten zu regeln (z.B. durch Demenz oder andere schwerer Krankheiten), sondern auch, wenn vorübergehend die Handlungsfähigkeit eingeschränkt ist (Künstliches Koma nach einem schweren Verkehrsunfall oder Ähnliches).
Wir bieten Ihnen an, gemeinsam mit Ihnen eine auf Sie zugeschnittene Generalvollmacht zu erarbeiten.
Mit einer rechtssicheren Generalvollmacht können Sie in Ruhe in Zukunft blicken, weil Sie auf diese weise auch eine gesetzliche Betreuung durch das Betreuungsgericht vermeiden. So wird sich später nicht ein fremder Betreuer, sondern ein von Ihnen selbst bestimmter naher Angehöriger oder Vertrauter um Sie und Ihre persönlichen und finanziellen Angelegenheiten kümmern.
Rufen Sie uns an und vereinbaren Sie einen gemeinsamen Termin in unserer Kanzlei in der Innenstadt von Emmendingen:
Mit einer Patientenverfügung kann ich regeln, welche Maßnahmen Ärzte und Pflegepersonal vornehmen oder unterlassen sollen, wenn ich schwer erkranke.
Diese Entscheidungen sollte jeder für sich selbst in Ruhe treffen und es nicht in die Hände seiner Angehörigen legen, wenn die Situation akut wird und eine Entscheidung sofort, z.B. im Krankenhaus oder Pflegeheim getroffen werden soll.
Wir bieten Ihnen die gemeinsame Gestaltung einer Patientenverfügung an.
Sie halten schließlich eine rechtssichere Patientenverfügung in den Händen, die für den Fall der Fälle Sicherheit und Ruhe schafft.
Rufen Sie uns an und vereinbaren Sie einen gemeinsamen Termin in unserer Kanzlei in der Innenstadt von Emmendingen:
Wir raten Ihnen, sich in einem ruhigen Moment entweder alleine oder mit Ihren Familienangehörigen, die Sie in die Nachfolgeplanung mit einbeziehen wollen, hinzusetzen und folgende Fragen zu beantworten.
Wir raten dringend dazu, ein individuellen Nachfolgekonzept zu erarbeiten und die Rechtsfolgen des Todes nicht den gesetzlichen Vorgaben zu überlassen. Weitere Informationen zur gesetzlichen Erbfolge finden Sie hier.
Maßgebliche Fragestellungen:
1. Phase: Zu Lebzeiten
2. Phase. Nach dem Erbfall